Dienstleistungen
Wer erfolgreich in der gewählten Funktion arbeiten will, braucht Wissen und Fähigkeiten, die häufig mit der bisherigen beruflichen Tätigkeit wenig zu tun haben. Für die grundlegenden Kenntnisse biete ich gezielte Grundseminare an. Sie bilden die Wissensbasis für alle weiteren Qualifizierungen. Und da für jede gesetzliche Interessenvertretung Besonderheiten gelten, biete ich spezielle Grundseminare an.

Betriebsverfassung 1
Fachkundige Beratung
Um die Interessen der Arbeitnehmer*innen konsequent und wirksam zu vertreten, muss sich der Betriebsrat über seine Aufgaben und Pflichten im Klaren sein und die gesetzlichen Möglichkeiten kennen und nutzen. Das passende Werkzeug hierzu ist das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG): Es ist die wichtigste rechtliche Arbeitsgrundlage für den Betriebsrat und bildet die Basis zur Bewältigung der vielen Aufgaben und Möglichkeiten.
In diesem Seminar können Sie anhand des praxisnahen Umgangs mit den Gesetzestexten die wesentlichen Rechtsgrundlagen für Ihre Arbeit kennenlernen und zusätzlich Kenntnisse und Fertigkeiten zur praktischen Umsetzung Ihrer Aufgaben und Vorhaben erwerben. Schließlich müssen Sie die relevanten gesetzlichen Bestimmungen nicht nur kennen, sondern auch anwenden können, um die Interessen der Beschäftigten kompetent zu vertreten. So lassen sich bestehende Probleme lösen und Arbeitsbedingungen mitgestalten.
Daher liegt ein besonderer Schwerpunkt des Seminars auf der Vermittlung des Betriebsverfassungsgesetzes und dessen Anwendung in Ihrer alltäglichen Arbeit als Betriebsratsmitglied. So finden Sie sich in Ihrer neuen Aufgabe garantiert schnell zurecht!
Betriebsverfassung 2
Der Weg zum Erfolg
Das strikt praxisorientierte Seminar 'Mensch geht vor!' liefert Ihnen das nötige Grundwissen, um bei personellen Angelegenheiten bestmöglich im Sinne der Belegschaft handeln zu können.
'Personelle Angelegenheiten' - was so sachlich-nüchtern klingt, ist die allgemeine Bezeichnung für einen arbeitsrechtlichen Themenbereich, der oft im betrieblichen Alltag für die Beteiligten stark emotional aufgeladen ist. Einstellung, Versetzung, Eingruppierung oder Kündigung - es geht um Entscheidungen mit meist nachhaltigem Einfluss auf die Biografie der/des einzelnen Beschäftigten.
In all diesen Fällen ist die gesetzliche Interessenvertretung gefordert, denn: keine Kündigung und keine Einstellung ohne den Betriebsrat, keine Versetzung oder Eingruppierung ohne seine Mitwirkung! Um einen möglichen Schaden von den Beschäftigten des Betriebs abzuwenden, muss jedes Betriebsratsmitglied mit den grundlegenden Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes vertraut sein.
Die Grundlagen dazu werden Ihnen in diesem Seminar kompakt und lebensnah vermittelt.


Betriebsverfassung 3
Ein ganzheitlicher Ansatz
Unser Seminar 'Agieren statt reagieren' vermittelt Ihnen grundlegende Kenntnisse über die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats und zeigt Ihnen gleichzeitig problembezogen anhand praktischer Beispiele auf, wie der Betriebsrat seine Rechte im Betrieb optimal wahrnehmen und durchsetzen kann.
Der Betriebsrat kann in wichtigen sozialen Angelegenheiten, wie z.B. bei Regelungen zur Arbeitszeit, zum Urlaubsplan, zum Arbeits- und Gesundheitsschutz oder zur betrieblichen Lohngestaltung nicht nur reagieren, sondern selbst initiativ werden und zugunsten der Beschäftigten Betriebsvereinbarungen durchsetzen - notfalls sogar erzwingen.
Ihre Kompetenz in Richtung aktiver Mitbestimmung zu schulen, ist das Ziel dieses Seminars. Dem intensiven Erfahrungsaustausch der Teilnehmenden wird dabei ein hoher Stellenwert beigemessen.
Betriebsverfassung 4
Fachkundige Beratung
Wirtschaftliche Angelegenheiten haben oft mit sich verändernden Rahmenbedingungen zu tun oder bedeuten sogar den radikalen Umbau eines Betriebs oder Unternehmens: Arbeitsprozesse werden grundlegend geändert, Teilbereiche geschlossen, Abteilungen umstrukturiert oder ausgelagert. Häufig sind Arbeitsplätze gefährdet, fast immer verändern sich Arbeitsinhalte und -bedingungen. Zugleich werden neue Qualifikationen zwingend erforderlich.
Diese Veränderungen sind oft schleichend, kaum zu bemerken, aber dennoch tiefgreifend und wirkungsvoll. Manchmal erscheinen sie auch in Form einer aufsehenerregenden Aktion. Im Kern stellen sie immer eine Herausforderung für Betriebsrat und Belegschaft dar.
Im Seminar erfahren Sie anhand konkreter Fallbeispiele, wie Sie als Betriebsrat derartige Prozesse frühzeitig erkennen und somit wirtschaftliche Angelegenheiten erheblich beeinflussen können. Neben der Kenntnis rechtlicher Bestimmungen bekommen Sie auch das nötige Rüstzeug in Fragen der richtigen Strategie, um elementare Forderungen erfolgreich durchzusetzen.


Betriebsratswahlen
Wahlvorstandsschulung für das Normales Wahlverfahren
Die Betriebsratswahlen werden vom Wahlvorstand vorbereitet und durchgeführt. Hierbei sind im Regelwahlverfahren zahlreiche Vorschriften und Fristen zu beachten. Das Gelingen der Wahl ist von der genauen Einhaltung der Verfahrens- und Formvorschriften abhängig. In unserem eintägigen Seminar können sich Wahlvorstandsmitglieder auf ihre Aufgaben vorbereiten. Im Mittelpunkt stehen die gesetzlichen Vorschriften aus dem Betriebsverfassungsgesetz und der Wahlordnung sowie Fragen der praktischen Umsetzung im Betrieb.
Nach einer mehrjährigen Wahlpause sollten sich auch ”geübte” Wahlvorstandsmitglieder mit den aktuellen Entscheidungen der Arbeitsgerichte sowie den Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes und der Wahlordnung erneut vertraut machen, um nicht fehlerhaft zu handeln.
Besuchen Sie unsere speziellen Seiten zur Betriebsratswahl: www.verdi-bub.de/br-wahl. Dort finden Sie aktuelle Informationen, Hinweise und Tipps, eine Rechtsprechungsübersicht sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Betriebsratswahlen
Wahlvorstandsschulungen für das vereinfachte Wahlverfahren
Die Betriebsratswahlen werden vom Wahlvorstand vorbereitet und durchgeführt. Auch beim sogenannten vereinfachten Wahlverfahren (für Betriebe mit bis 100 wahlberechtigten Arbeitnehmenden und für Betriebe (nach Vereinbarung mit dem Arbeitgeber) mit in der Regel 101 bis 200 wahlberechtigten Arbeitnehmenden) sind zahlreiche Vorschriften und Fristen zu beachten. Das Gelingen der Wahl ist von der genauen Einhaltung der Verfahrens- und Formvorschriften abhängig. Unser eintägiges Seminar ist speziell auf dieses Wahlverfahren im Kleinbetrieb zugeschnitten. Wahlvorstandsmitglieder können sich hier auf ihre Aufgaben vorbereiten. Im Mittelpunkt stehen die gesetzlichen Vorschriften aus dem Betriebsverfassungsgesetz und der Wahlordnung sowie Fragen der praktischen Umsetzung im Betrieb.
Nach einer mehrjährigen Wahlpause sollten sich auch "geübte" Wahlvorstandsmitglieder mit den aktuellen Entscheidungen der Arbeitsgerichte sowie den Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes und der Wahlordnung erneut vertraut machen, um nicht fehlerhaft zu handeln.
Besuchen Sie unsere speziellen Seiten zur Betriebsratswahl: www.verdi-bub.de/br-wahl. Dort finden Sie aktuelle Informationen, Hinweise und Tipps, eine Rechtsprechungsübersicht sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen.
