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6. Verhandlung und kein Abschluss

Der Sommer der Blockadehaltung hält an. Auch in sechster Runde legten die Arbeitgeber heute (25. August) in Düsseldorf kein verbessertes Angebot vor. Somit gibt es weiterhin keinen Abschluss für die rund 517.000 sozialversiche- rungspflichtigen und 197.000 geringfügig Beschäftigten im NRW Einzelhan- del. Fortgesetzt werden die Verhandlungen voraussichtlich am 17. Oktober in Recklinghausen.



„Das Verhalten der Arbeitgeber reißt in Zeiten von Inflation und steigenden Lebensmittelkosten immer größere Löcher in die Taschen der Beschäftigten. Für uns ist klar: Wer ein Lohndefizit vorschlägt, darf sich nicht wundern, wenn Supermarktregale leer bleiben. Wer darüber hinaus behauptet, die Ge- werkschaft würde einem Abschluss im Wege stehen, aber selbst einseitig Verhandlungstermine absagt und kein neues Angebot vorlegt, macht sich unglaubwürdig“, erklärte die ver.di-Verhandlungsführerin, Silke Zimmer. „Vor allem Frauen leiden unter den niedrigen Einkommen. Wer heute kaum über die Runden kommt, dem droht auch über das Arbeitsleben hinaus die Altersarmut. Diesen Skandal nehmen wir nicht hin, denn dafür zahlen nicht nur die Beschäftigten, sondern auch die Allgemeinheit. Deswegen setzen wir die Streikmaßnahmen unermüdlich fort.“

ver.di fordert in der Tarifrunde 2023 im Einzelhandel NRW 2,50 Euro mehr Gehalt und Lohn pro Stunde. Die Ausbildungsvergütungen sollen um 250 Euro angehoben werden. Die Laufzeit des Tarifvertrages soll 12 Monate be- tragen. Darüber hinaus fordert die Gewerkschaft ein Mindeststundenentgelt von 13,50 Euro.

Das Arbeitgeberangebot sieht weiterhin eine Erhöhung der Entgelttabellen von 150 Euro ab August 2023 vor. Das entspricht einer Erhöhung des Stun- denentgelts für ein/e Verkäufer*in im Endgehalt von 92 Cent pro Stunde. Das Mindeststundenentgelt soll 13 Euro betragen.

Darüber hinaus soll es für die Monate Mai bis August 2023 eine Einmalzah- lung von 450 Euro als Inflationsausgleichsprämie geben (Teilzeitbeschäftigte anteilig, Auszubildende 150 Euro). Arbeitgeber, die bereits eine Inflationsaus- gleichsprämie gezahlt haben, können diese miteinander verrechnen. Für Ar- beitgeber mit wirtschaftlicher Notlage soll es eine Notfallklausel geben.

Im Mai 2024 sollen die Entgelte für alle Beschäftigten um weitere 3,1 Prozent angehoben werden. Die Ausbildungsvergütungen sollen zu August 2023 um 50 Euro und in 2024 ab Mai ebenfalls um 3,1 Prozent erhöht werden.

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