Arbeitgeber wollen Beschäftigte mit Reallohnverlust abspeisen
Zur heutigen ersten Verhandlungsrunde für die die rund 517.000 sozialversicherungspflichtig und die rund 197.000 geringfügig Beschäftigten im Einzelhandel NRW boten die Arbeitgeber lediglich eine Reallohnsenkung. Das Angebot sieht eine Erhöhung der Entgelte um 3 Prozent zum Abschlussmonat, sowie weitere 2 Prozent zum 1. Mai 2024 und eine Inflationsausgleichprämie von insgesamt 1.000 Euro verteilt auf zwei Jahre vor. Zu den ver.di-Forderungen nach einer gemeinsamen Beantragung der Allgemeinverbindlichkeit der Tarifverträge (AVE) verweigertem sie die Verhandlungen.
Dieses Angebot sorgte bei den angereisten rund 100 Mitgliedern der ver.di Tarifkommission NRW für bittere Enttäuschung und Unverständnis.
„Ich habe erwartet, dass die Arbeitgeber uns heute ein Angebot vorlegen. Ich habe aber auch erwartet, dass dieses den steigenden Lebenshaltungskosten wirklich entgegenwirkt. Die angebotene Erhöhung würde nicht einmal annähernd die aktuelle Inflation von 6,9 Prozent (März) ausgleichen“, empört sich die ver.di-Verhandlungsführerin und Landesbezirksfachbereichsleiterin des Handels in NRW Silke Zimmer.
ver.di fordert 2,50 Euro mehr Gehalt und Lohn pro Stunde. Die Ausbildungsvergütungen sollen um 250 Euro angehoben werden. Die Laufzeit des Tarifvertrages soll 12 Monate betragen. Darüber hinaus fordert die Gewerkschaft die gemeinsame Beantragung der Allgemeinverbindlichkeit der Tarifverträge und ein rentenfestes Mindestentgelt von 13,50 Euro pro Stunde.
Die vorgeschlagene Inflationsausgleichprämie hält Zimmer für einen schlechten Scherz: „Diese Prämie ist eine Einmalzahlung, die weder dazu beiträgt, dass die Entgelte mit den Preisen mithalten noch sich positiv auf die spätere Rente der Beschäftigten auswirkt. Was die Arbeitgeberseite hier als großartiges Angebot zu verkaufen versucht, bedeutet für die Beschäftigten Reallohnverlust und die bittere Aussicht auf Altersarmut. Wir fordern ein rentenfestes Mindeststundenentgelt von 13,50 Euro pro Stunde. Wer ein Leben lang hart arbeitet, muss von seiner Rente auch im Alter gut leben können.
Um eine Rente über Grundsicherungsniveau zu beziehen, brauchen Beschäftigte 45 Berufsjahre mit einem monatlichen Entgelt von mindestens 2.179 Euro. Erst mit dem rentenfesten Mindesteinkommen kann ein solches Entgelt erreicht werden.“
Wenn die Verhandlungen im Mai fortgeführt werden, erhofft sich die ver.di Verhandlungsführerin mehr Wertschätzung für die Kolleginnen und Kollegen: „Die meisten Beschäftigten wissen am Ende des Monats nicht mehr, wovon sie Butter, Brot, Milch oder gar eine Tankfüllung bezahlen sollen. Der Umsatz ist auf Rekordniveau und die Beschäftigten werden abgespeist. Das ist nicht der gebührende Umgang mit denjenigen, die genau diese Rekordumsätze erwirtschaften. Sie haben eine existenzsichernde Entlohnung mehr als verdient.“
Die Verhandlungen werden am 22. Mai 2023 fortgesetzt.
Kontakt: Heino Georg Kaßler (Fachbereich Handel NRW)