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Aufruf zum Streik am 02.06.2023!






Wenn deine Gewerkschaft zum Streik aufruft, dann darfst du streiken. Das erlaubt in Deutschland das Grundgesetz (und ist dort nur wenige Artikel nach der Pressefreiheit geregelt).

Durch Warnstreik oder Streik machst du deine Forderung deutlich. Das kann zum Beispiel die Gehalts- oder Honorarerhöhung sein. Bestraft werden darfst du für die Teilnahme an einem Streik nicht. Auch eine Kündigung ist nicht erlaubt.


Alle deine Rechte findest du hier:


Deine_Rechte_im_Streik__verdi_Info
.pdf
Download PDF • 157KB

Solidaritätsstreiks sind zulässig
.pdf
Download PDF • 333KB

Warnstreiks sind zulässig
.pdf
Download PDF • 350KB

Streikinfos für Azubis und Volontäre
.pdf
Download PDF • 330KB

Arbeitslosenversicherung während des Streiks
.pdf
Download PDF • 331KB

Rentenversicherung während des Streiks
.pdf
Download PDF • 333KB

LeiharbeitnehmerInnen sind keine Streikbrecher
.pdf
Download PDF • 342KB

Kranken- und Pflegeversicherung während des Streiks
.pdf
Download PDF • 355KB

Streikrecht von A bis Z
.pdf
Download PDF • 2.16MB

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