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Bankgebühren-Urteil des BGH: Verbraucher kämpfen weiterhin um ihre Rechte


Seit dem bahnbrechenden Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Thema Bankgebühren vor mehr als zwei Jahren haben sich zahlreiche Bankkunden bei der Finanzaufsicht über den Umgang ihrer Banken mit dem Urteil beschwert. Der Ärger und die Verunsicherung der Verbraucher halten weiterhin an, da einige Geldinstitute widerwillig reagieren und unrechtmäßig erhobene Gebühren nicht zurückerstatten. Einige Banken gehen sogar so weit, Konten zu kündigen, wenn Kunden Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und damit verbundene Gebührenerhöhungen nicht aktiv zustimmen.


Die Hintergründe

Im April 2021 entschied der BGH, dass Kreditinstitute die Zustimmung ihrer Kunden einholen müssen, wenn sie Änderungen in ihren AGB vornehmen wollen. Dies betraf auch aktuelle Gebühren, für die nachträglich um Zustimmung gebeten werden musste. Zudem erlaubte das Urteil Bankkunden, Gebühren zurückzufordern, die ohne explizite Einwilligung erhoben wurden.

Trotz dieser klaren Vorgaben haben einige Geldinstitute immer noch Schwierigkeiten, die Umsetzung des Urteils angemessen zu handhaben. Im ersten Halbjahr 2023 gingen bei der Finanzaufsicht Bafin 40 Beschwerden ein, die sich auf die Umsetzung des BGH-Urteils bezogen. Die häufigsten Beschwerden betrafen drohende oder bereits erfolgte Kündigungen von Konten, weil Kunden den Änderungen der AGB nicht aktiv zustimmten.


Die Mittelbrandenburgische Sparkasse (MBS) als Beispiel

Die Mittelbrandenburgische Sparkasse (MBS) ist ein jüngstes Beispiel für eine Bank, die diesen Ansatz verfolgt. Etwa 8600 Kunden erhielten Kündigungsschreiben, da sie den Änderungen der AGB nicht zugestimmt hatten. Laut dem Vorstandsvorsitzenden der MBS, Andreas Schulz, sei dies eine juristische Notwendigkeit, um eine sichere Rechtsbeziehung zu den Kunden aufrechtzuerhalten.


Die Kündigungen würden am 23. Oktober wirksam, sofern die Betroffenen nicht aktiv werden. Aber das Konto würde nicht sofort geschlossen. Kunden hätten bis zum 23. November 2023 Zeit, durch aktive Nutzung ihres Girokontos ihre Zustimmung zu erteilen. Dazu gehören beispielsweise Bargeldeinzahlungen und -auszahlungen oder das Einrichten und Ändern von Daueraufträgen.


Die Rolle der Verbraucherzentralen und Gerichte

Heiko Fürst vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) erklärte, dass die Vorgehensweise der Banken, den Kunden eine Frist zur aktiven Nutzung zu gewähren, um Zustimmung zu den AGB zu erhalten, im Einklang mit dem BGH-Urteil steht. Dies soll sicherstellen, dass niemand versehentlich sein genutztes Konto verliert.


Einige Kreditinstitute gehen jedoch einen Schritt weiter und drohen mit der Kündigung von Konten, wenn Kunden zu Unrecht gezahlte Gebühren zurückfordern. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat gegen solche Praktiken erfolgreich vor Gericht gekämpft. Ein Oberlandesgerichtsurteil verbietet es den Banken, eine Kontokündigung anzukündigen, wenn Kunden auf eine Rückerstattung zu Unrecht verlangter Gebühren bestehen.


Ausblick für Verbraucher

Trotz der Hürden, auf die Verbraucher bei der Umsetzung des BGH-Urteils gestoßen sind, besteht für sie die Möglichkeit, für ihre Rechte einzustehen. Betroffene können sich nach Alternativen umsehen, die möglicherweise günstigere Konditionen bieten. Das Urteil des BGH hat verdeutlicht, dass die aktive Zustimmung der Kunden zu Änderungen der AGB unerlässlich ist, und es liegt an den Finanzinstituten, angemessen darauf zu reagieren.


Insgesamt bleibt das Bankgebühren-Urteil des BGH ein wichtiger Meilenstein für den Verbraucherschutz und die Klärung der Rechte der Bankkunden. Trotz der aktuellen Probleme zeigt die Verbraucherzentrale durch ihren Einsatz vor Gericht, dass es möglich ist, diese Rechte erfolgreich zu verteidigen und Banken zur Einhaltung der geltenden Bestimmungen zu bewegen. Es bleibt zu hoffen, dass die Finanzinstitute ihre Praktiken im Sinne der Kunden anpassen und zur Transparenz und Fairness in ihren Geschäftsbeziehungen beitragen.

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