Datenschutz und Meinungsfreiheit

In den letzten Jahren stieg die Anzahl der Kündigungen, welche aufgrund von Fehlverhalten auf Facebook und Co. ausgesprochen wurden, rapide an. Doch wie können wir uns richtig in den sozialen Netzwerken verhalten um keine Kündigung zu riskieren?
Hier droht in vielen Fällen die Kündigung:
Postings, in denen der Chef direkt oder indirekt beleidigt wird (auch, wenn ich diese Meinung nur beim Kollegen „like“).
Fotos und Postings aus dem „Urlaub“ oder vom wilden Partyleben während einer Krankschreibung („Ab zum Arzt und dann Koffer packen“).
Fotos vom Arbeitsplatz – hier können aus Konkurrenzsicht „geheime“ Dokumente abgebildet sein oder das „Füße hoch, fünf vor Feierabend“-Foto auf Arbeitsverweigerung hinweisen.
Nutzung von Facebook und Co. privat während der Arbeitszeit – sowohl am Dienst-PC als auch am privaten Smartphone.
Öffentliche Postings auf dem eigenen Facebookprofil, welche gegen Menschenrechte oder den Jugendschutz verstoßen, gegen Menschengruppen hetzen oder in einer anderen Art und Weise gegen geltendes Recht verstoßen - wenn diese Postings nicht schon für sich allein einen Grund für eine Strafe darstellen, so kann u. U. der Arbeitgeber wegen eines drohenden Imageschadens den Arbeitnehmer kündigen.
Außerdem gut zu Wissen – Das Recht am eigenen Bild
Generell gilt bei der Abbildung von Personen, welche direkt erkennbar sind: nicht ohne Einwilligung dieser Person. Besonders dann, wenn die Privats- und/oder Intimsphäre verletzt werden könnte und/oder die Abbildungen einen ehrverletzenden oder rufschädigenden Charakter haben oder die Aufnahmen kommerziell verwendet werden.
Ausnahmen, bei denen die Einwilligung nicht notwendig ist (im Einzelfall aber ebenfalls zu prüfen):
Personen der Zeitgeschichte (Politik, Film, …),
Bilder, auf denen Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeiten erscheinen (Menschen vor dem Brandenburger Tor),
Bilder von Versammlungen, Aufzügen o. ä. an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben (Karnevalsumzug, Demonstration…).
Dies sind natürlich nur Richtwerte und lassen sich im Einzelfall unterschiedlich bewerten. Daher gilt: Privatsphäreeinstellungen checken, wenn es wirklich nur ein ausgewählter Personenkreis sehen soll!