Kopie von Aufruf zum Streik!

Wenn deine Gewerkschaft zum Streik aufruft, dann darfst du streiken. Das erlaubt in Deutschland das Grundgesetz (und ist dort nur wenige Artikel nach der Pressefreiheit geregelt).
Durch Warnstreik oder Streik machst du deine Forderung deutlich. Das kann zum Beispiel die Gehalts- oder Honorarerhöhung sein. Bestraft werden darfst du für die Teilnahme an einem Streik nicht. Auch eine Kündigung ist nicht erlaubt.
Alle deine Rechte findest du hier:
Deine_Rechte_im_Streik__verdi_Info
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Solidaritätsstreiks sind zulässig
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Warnstreiks sind zulässig
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Streikinfos für Azubis und Volontäre
.pdf
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Arbeitslosenversicherung während des Streiks
.pdf
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Rentenversicherung während des Streiks
.pdf
Download PDF • 333KB
LeiharbeitnehmerInnen sind keine Streikbrecher
.pdf
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Kranken- und Pflegeversicherung während des Streiks
.pdf
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Streikrecht von A bis Z
.pdf
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