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Microsoft 365 und die Rechte des Betriebsrats - Herausforderungen und Handlungsmöglichkeiten


Die Einführung von Microsoft 365 in Unternehmen stellt den Betriebsrat vor eine Vielzahl von mitbestimmungsrechtlichen Fragen und Herausforderungen. Die Software bietet zahlreiche Funktionen, die eine umfangreiche Leistungs- und Verhaltenskontrolle der Beschäftigten ermöglichen. Daher unterliegt die Einführung von Microsoft 365 der zwingenden Mitbestimmung des Betriebsrats. In diesem Blogbeitrag beleuchten wir die zentralen Aspekte rund um Microsoft 365 und die Rechte des Betriebsrats.


Microsoft 365 - Ein mächtiges Tool mit Überwachungspotenzial

Microsoft 365 bietet Unternehmen eine umfangreiche Palette von Diensten und Funktionen, die in der Cloud zur Verfügung stehen und den Zugriff von überall ermöglichen. Neben den bekannten Büroanwendungen wie Word, Excel und Outlook umfasst die Software zahlreiche weitere Dienste wie SharePoint zur Datenverwaltung, Teams für die teambasierte Projektarbeit, Stream für Videostreaming und vieles mehr.


Das Überwachungspotenzial von Microsoft 365 ist immens. Die Software sammelt umfangreiche Daten in Form von Nutzerprofilen, die es dem Arbeitgeber ermöglichen, das Verhalten der Beschäftigten zu analysieren. Mit Funktionen wie der Kommunikationskonformität können Unternehmen die gesamte Kommunikation ständig überwachen, um etwa Belästigungen oder Insider-Handel aufzudecken. Auch die Apps "Viva Insights", "Graph" und "Delve" bieten vielfältige Auswertungsmöglichkeiten.


Hinzu kommt, dass Microsoft 365 in einem Pilotprojekt eine Verbindung zu rund 500 verschiedenen Microsoft-Servern hergestellt hat und somit eine umfassende Beobachtung des Nutzerverhaltens ermöglichte. All diese Funktionen eröffnen dem Arbeitgeber die Möglichkeit, das Verhalten und die Leistung der Beschäftigten genau zu überwachen.


Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Einführung von Microsoft 365


Aufgrund des Überwachungspotenzials von Microsoft 365 unterliegt die Einführung der Software der zwingenden Mitbestimmung des Betriebsrats. Dies ergibt sich aus § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG, der die Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen regelt, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Beschäftigten zu überwachen.


Der Betriebsrat hat somit das Recht und die Pflicht, in die Einführung von Microsoft 365 mit einzubeziehen und mitzubestimmen. Dies betrifft nicht nur die Frage, ob Microsoft 365 eingeführt werden soll, sondern auch die genaue Ausgestaltung der Softwarenutzung und die Nutzungsberechtigungen der Beschäftigten. Insbesondere muss der Betriebsrat darauf achten, dass das Überwachungspotenzial von Microsoft 365 nicht missbraucht wird und die Privatsphäre der Beschäftigten gewahrt bleibt.


Informationsrechte und weitere Mitbestimmungsrechte


Zusätzlich zu den Mitbestimmungsrechten nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG können auch andere Mitbestimmungsthemen im Zusammenhang mit Microsoft 365 berührt sein. Hierzu gehören etwa die Themen Ordnung und Verhalten, Arbeitszeit, Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie die Beteiligungsrechte bei der betrieblichen Berufsbildung. Der Betriebsrat hat das Recht auf umfassende Information durch den Arbeitgeber, um seine Mitbestimmungsrechte sachgerecht ausüben zu können.


Praxistipps für den Betriebsrat


Damit der Betriebsrat seine Mitbestimmungsrechte wirksam ausüben kann, sind einige Praxistipps zu beachten:

  1. Informationsbeschaffung: Der Betriebsrat sollte aktiv Informationen über die geplante Einführung von Microsoft 365 einholen und gegebenenfalls einen Fragenkatalog erstellen, um alle relevanten Details zu erfahren.

  2. Frühzeitige Einbindung: Der Betriebsrat sollte sich frühzeitig in den Prozess der Systembeschaffung einbringen, um Einfluss auf die Auswahl und den Umfang der Software zu nehmen.

  3. Klare Regelungen: In einer Betriebsvereinbarung sollten klare Regelungen zur Einführung und Nutzung von Microsoft 365 getroffen werden, einschließlich der Festlegung von Rollen, Berechtigungen und Schnittstellen.

  4. Dynamische Betriebsvereinbarung: Die Betriebsvereinbarung sollte flexibel gestaltet sein, um Änderungen und Erweiterungen von Microsoft 365 zu berücksichtigen, ohne dass die Vereinbarung immer neu verhandelt werden muss.

Microsoft 365 bietet Unternehmen vielfältige Möglichkeiten, das Verhalten und die Leistung der Beschäftigten zu überwachen. Daher unterliegt die Einführung der Software der zwingenden Mitbestimmung des Betriebsrats. Der Betriebsrat sollte sich aktiv in den Prozess der Systembeschaffung einbringen, um Einfluss auf die Auswahl und den Umfang von Microsoft 365 zu nehmen. Mit einer gut gestalteten Betriebsvereinbarung kann der Betriebsrat die Rechte der Beschäftigten schützen und sicherstellen, dass das Überwachungspotenzial der Software nicht missbraucht wird. Eine kluge und engagierte Mitbestimmung des Betriebsrats kann dazu beitragen, dass Microsoft 365 als wertvolles Werkzeug genutzt wird, ohne dabei die Rechte und Privatsphäre der Beschäftigten zu beeinträchtigen.

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