Unfallversichert im Homeoffice

Die Corona-Pandemie hat unsere Arbeitswelt nachhaltig verändert. Im Zuge dessen hat das Homeoffice eine bedeutende Rolle eingenommen, indem es vielen Beschäftigten die Flexibilität bietet, ihre Aufgaben ganz oder teilweise von zu Hause aus zu erledigen. Die Vorzüge liegen auf der Hand: weniger Pendelstress, mehr Zeit für die Familie und die individuelle Gestaltung des Arbeitstages. Doch was passiert, wenn während der Arbeit zu Hause ein Unfall geschieht? In der Ausgabe 8/2023 von "Schwerbehindertenrecht und Inklusion" erklärt Prof. Dr. Daniel Hlava die rechtlichen Aspekte, die hierbei relevant sind.
Die Dynamik der Pandemie hat uns gezeigt, dass Homeoffice in vielen Branchen effizient funktioniert. Tatsächlich möchten laut diversen Studien zahlreiche Arbeitnehmer, die während der Pandemie im Homeoffice tätig waren, auch zukünftig zumindest zeitweise von zu Hause aus arbeiten. Doch wie steht es um die Absicherung, wenn während dieser Tätigkeit ein Unfall passiert – sei es ein Sturz, eine Verletzung oder ein anderer Vorfall?
Es liegt in der Natur der Sache, dass Unfälle überall passieren können, sei es am Werkbänkchen, im Büro oder eben auch im heimischen Wohnzimmer. In solch einem Fall ist es von hoher Relevanz zu verstehen, ob als verunglückter Arbeitnehmer Ansprüche gegen die gesetzliche Unfallversicherung geltend gemacht werden können, selbst wenn sich der "Arbeitsunfall" zu Hause ereignet hat.
Praktisch betrachtet bietet es zahlreiche Vorzüge, wenn der Grund für eine Verletzung als versicherter Arbeitsunfall anerkannt wird. Das Verletztengeld, das von einem Unfallversicherungsträger gewährt wird, übersteigt in der Regel das Krankengeld, das von Krankenkassen bezahlt wird. Bei länger andauernden Beeinträchtigungen kann eine Verletztenrente aufgrund eines Arbeitsunfalls höher ausfallen als eine Erwerbsminderungsrente.
Um die Unsicherheiten bezüglich der Versicherungsansprüche auszuräumen, hat der Gesetzgeber Mitte 2021 klargestellt, dass bei einer Tätigkeit im eigenen Haushalt oder an einem anderen Ort der gleiche Versicherungsschutz besteht wie bei der Ausübung derselben Tätigkeit in der Unternehmensstätte (§ 8 Abs. 1 Satz 3 SGB VII).
Die Quellen, auf die sich diese Informationen stützen, verdeutlichen die Bedeutung dieser Regelungen. Das Sozialverwaltungsverfahren und gerichtliche Entscheidungen wie die des Bundesarbeitsgerichts und des LSG Baden-Württemberg untermauern die rechtliche Grundlage, auf der Arbeitnehmer im Homeoffice beruhigt ihrer Arbeit nachgehen können.
In einer Zeit, in der die Arbeitswelt sich wandelt und sich das Homeoffice etabliert, ist es beruhigend zu wissen, dass der Gesetzgeber und die Rechtsprechung Schritte unternommen haben, um die Sicherheit und Absicherung der Arbeitnehmer zu gewährleisten. Unfälle mögen unvorhersehbar sein, aber die Rechtslage ist klar: Auch im Homeoffice sind Arbeitnehmer im Falle eines Arbeitsunfalls geschützt.